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Aktuelle Informationen zu den Hausarztverträgen in Bayern
Stand: 15.3.2011
  

Am 4.3.2011 hat das Bayerische Landessozialgericht den Antrag des Bayerischen Hausärzteverbandes auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die AOK Bayern, den seitens der AOK Bayern fristlos gekündigten HzV-Vertrag fortzuführen, zurückgewiesen. Damit gilt der HzV-Vertrag der AOK Bayern für gekündigt.
 
Andere Kassen, wie z.B. die Vereinigte IKK oder die LKK haben die HvZ-Verträge nicht gekündigt bzw. führen diese mittlerweile wieder fort. Parallel dazu verhandelt der Hausärzteverband mit den BKKen sowie der AOK Bayern um einen neuen Abschluss.
 
Mit dem Wegfall der Hausarztverträge macht die fortgesetzte Nutzung der entsprechenden in CompuMED M1 integrierten HzV-Softwaremodule keinen Sinn. CompuGROUP Medical Arztsysteme zeigt sich daher gegenüber seinen Anwendern hinsichtlich einer Kündigung der HzV-Softwaremodule kulant.
 
Möglicherweise zeichnet sich nun aber schon bald eine Fortsetzung bzw. ein Wiederaufleben der Hausarztverträge in Bayern ab. CompuGROUP Medical Arztsysteme hat auch diesbezüglich angekündigt, die sich ergebende Situation zu prüfen und, unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit, möglichst rasch gegebenenfalls erforderliche Software zu entwickeln. Sollte es soweit kommen, wird den Anwendern bereits heute ein möglichst unbürokratisches Verfahren zur "Wiederbelebung" der HzV-Softwaremodule zugesichert.
 
Bei weiteren Fragen zum Umgang mit den in CompuMED M1 integrierten HzV-Softwaremodulen stehen wir Ihnen bei Kratzer EDV GmbH gern zur Verfügung.