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Aktuelle Informationen zu den Hausarztverträgen in Bayern
Stand: 15.3.2011
Am 4.3.2011 hat das Bayerische
Landessozialgericht den Antrag des Bayerischen Hausärzteverbandes auf
Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die AOK Bayern, den seitens
der AOK Bayern fristlos gekündigten HzV-Vertrag fortzuführen,
zurückgewiesen. Damit gilt der HzV-Vertrag der AOK Bayern für gekündigt.
Andere Kassen, wie z.B. die Vereinigte IKK oder die LKK haben die
HvZ-Verträge nicht gekündigt bzw. führen diese mittlerweile wieder fort.
Parallel dazu verhandelt der Hausärzteverband mit den BKKen sowie der
AOK Bayern um einen neuen Abschluss.
Mit dem Wegfall der Hausarztverträge macht die fortgesetzte Nutzung der
entsprechenden in CompuMED M1 integrierten HzV-Softwaremodule keinen
Sinn. CompuGROUP Medical Arztsysteme zeigt sich daher gegenüber seinen
Anwendern hinsichtlich einer Kündigung der HzV-Softwaremodule kulant.
Möglicherweise zeichnet sich nun aber schon bald eine Fortsetzung bzw.
ein Wiederaufleben der Hausarztverträge in Bayern ab. CompuGROUP Medical
Arztsysteme hat auch diesbezüglich angekündigt, die sich ergebende
Situation zu prüfen und, unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit,
möglichst rasch gegebenenfalls erforderliche Software zu entwickeln.
Sollte es soweit kommen, wird den Anwendern bereits heute ein möglichst
unbürokratisches Verfahren zur "Wiederbelebung" der HzV-Softwaremodule
zugesichert. Bei weiteren Fragen zum Umgang mit den in CompuMED
M1 integrierten HzV-Softwaremodulen stehen wir Ihnen bei Kratzer EDV
GmbH gern zur Verfügung.
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