Praxissoftware
M1 Praxissoftware
M1 Module
M1 Facharztmodule
vita-X - die Gesundheitsakte
telemed Dale-UV, KV SafeNet-/ Onlinezugang
Spracherkennungslösungen
Zulassungsnummern
Hotline
Premium-Service
EDV-Schulungen
Info für ArcosNT-Umsteiger
M1 online testen
M1 Demoversion anfordern
Angebote und Preise
 
 
 


  

Datenübernahme beim Wechsel der Praxissoftware
  
Die Entscheidung für den Umstieg auf eine neue Praxissoftware ist in der Regel immer verknüpft mit der Frage nach der Übernahme der vorhandenen Patientendaten. Im einfachsten Fall lässt man die bisherige Software im Hintergrund weiterlaufen und startet mit einem komplett leeren System. Diese Option wird z.B. bei Praxisübergaben oder Veränderung der Praxisform nicht selten gewählt - alter "Ballast" wird so einfach über Bord geworfen.
 
Im Normalfall ist eine Übernahme der Daten jedoch gewünscht. Die Praxis-EDV Hersteller stellen für die Datenkonvertierung eine einheitliche Schnittstelle nach dem sog. BDT-Standard bereit. Doch Vorsicht: Einige wenige, in der Regel sehr kleine oder sehr günstige Anbieter wie z.B. Psyprax oder EasyPro erlauben keinen Datenexport nach BDT. In diesem Fall wäre eine Datenübernahme nur durch Sonderprogrammierung möglich.
 
Ist eine Datenübernahme gewünscht, unterscheiden wir zunächst zwischen reinen Privatpraxen und Praxen mit Kassenanteil. Bei reinen Privatpraxen ist eine Datenkonvertierung zu jedem Zeitpunkt gleichermaßen möglich.
 
Für Praxen mit Kassenanteil empfehlen wir grundsätzlich eine Datenkonvertierung zum Quartalswechsel. Die KV-Abrechnung wird im alten System fertig gestellt, anschließend die Daten in das neue System konvertiert. Die Einträge aus der Karteikarte (Leistungen, Diagnosen, Dauerdiagnosen, Befunde, Notizen, Laborwerte,...) werden in der Regel alle übernommen.
 
Eine Datenkonvertierung ist auch im laufenden Quartal möglich. Hierfür wurde die BDT-Schnittstelle zum xBDT (extended BDT) weiterentwickelt. Leider unterstützen noch nicht alle Hersteller diesen erweiterten Standard. Mit dem xBDT werden auch aktuelle Scheininformationen, Informationen zur Praxisgebühr, etc. übertragen. Trotzdem kann ein Nacharbeiten für die Kassenabrechnung erforderlich sein.
 
Im Rahmen einer Datenkonvertierung kann es auch erwünscht sein, dass Daten aus unterschiedlichen Praxen zusammengeführt werden sollen (z.B. bei der Schaffung eines MVZ). In einem solchen Fall sind jeweils Sonderprogrammierungen notwendig.
 
Haben Sie weitere Fragen zur Datenübernahme? Vertrauen Sie auf unser Know-How! Mit der Erfahrung aus mehr als 150 Datenkonvertierungen zum Quartalswechsel und im laufenden Quartal können wir sicher auch Ihnen weiterhelfen.